Die Berufsbezogene Jugendhilfe (BBJH) umfasst Maßnahmen der Jugendsozialarbeit für junge Menschen, die auf Grund verschiedener Problemlagen den Übergang von der Schule ins Berufsleben bisher nicht geschafft haben. Die Angebote haben das Ziel der sozialen und beruflichen Integration junger Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf, für die keine geeigneten Maßnahmen vorrangiger Kostenträger des SBG II, III, VIII und IX zur Verfügung stehen. Die arbeitsweltbezogene Förderung ist eng verbunden mit intensiver sozialpädagogischer Unterstützung.
Grundsätzlich gliedert sich das Angebot der Münchner BBJH in:
- berufsorientierende, niederschwellige Angebote
- berufsvorbereitende und qualifizierende Angebote
- Ausbildung
- Beratungsangebote
- Möglichkeiten zum Nachholen des Schulabschlusses
Durchgeführt werden die Maßnahmen der BBJH im betrieblichen Lernfeld verschiedener sozialer Betriebe, in Kursen oder Coaching- und Beratungsangeboten. Der Zugang in die Maßnahmen der BBJH erfolgt über das IBZ-Jugend im JiBB, unabhängig davon, ob es um berufliche Vorbereitung oder Ausbildung geht. Voraussetzung ist ein bestätigter „Jugendhilfebedarf im Übergang Schule – Beruf“ gemäß §13 SGB VIII. Die Entscheidung trifft das am IBZ-Jugend beteiligte Stadtjugendamt München. Dazu wird gemeinsam mit den interessierten jungen Menschen die individuelle persönliche und berufliche Situation besprochen und überlegt, ob und welches Angebot innerhalb oder ggf. auch außerhalb der BBJH am besten passt.