Leistungsgegenstand ist die Durchführung niedrigschwelliger Angebote im Vorfeld von Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung für junge Menschen, mit vielfältigen und schwerwiegenden Hemmnissen (multiple Problemlagen), die deshalb für eine erfolgreiche Qualifizierung auch im Rahmen berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen (§§ 51ff. SGB III) oder für eine Ausbildung noch nicht in Betracht kommen. Im Rahmen der Maßnahme sollen diese jungen Menschen für eine berufliche Qualifizierung motiviert und schrittweise an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt herangeführt sowie deren Vermittlungshemmnisse festgestellt, verringert oder beseitigt werden (§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III bzw. nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III).
Bei den Aktivierungshilfen für Jüngere liegt das Hauptaugenmerk auf dem Übergang junger Menschen in Ausbildung, in Einzelfällen in Arbeit, sowie auch auf individuell passgenaue Übergänge (EQ, FSJ etc.).
Es wird sich um junge Menschen mit hohem Orientierungsbedarf gekümmert. Das Programm steht dabei auch den Jugendlichen offen, die beispielsweise nicht die Zugangsvoraussetzungen für eine BvB erfüllen, oder die das BvB-Kontingent bereits ausgeschöpft haben.
Die Stärkung der überfachlichen Kompetenzen, das gute Netzwerk in die Wirtschaft (auch mit wichtigem MINT-Fokus) und das Mentorenprogramm zeichnen den besonderen Charakter der Maßnahme aus.