Die Arbeitsvermittlung ist eine Einheit der Agentur für Arbeit. Sie richtet sich an alle Jugendlichen unter 25, die als arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet sind, unabhängig von ihrem Arbeitslosengeldanspruch. Die Arbeitsvermittlung zielt auf eine schnellstmögliche und bestmögliche Arbeitsmarktintegration ab. Dabei erfolgt zunächst eine Standortbestimmung des Jugendlichen: Es wird die Eignung und Neigung des Jugendlichen im persönlichen Gespräch erarbeitet und jeder erhält eine Beratung zur aktuellen Situation und den Trends am Arbeitsmarkt, sowie eine Aufklärung über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten und aktuelle Förderprogramme. Dabei werden auch alle Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft und optimiert. Anschließend werden, angepasst an den Jugendlichen, verschiedene Qualifizierungsmaßnahmen vorgeschlagen, u.a.:
- Maßnahme § 45: Intensives Coaching, nach dem TOP-Prinzip (Trainieren, Orientieren, Probieren) mit einer Dauer von 12 Wochen, verpflichtende Teilnahme
- Weiterbildungen
- Schulungen
- Bewerbungsmappencheck