Durch das Vermittlungsbudget nach § 44 SGB III können Jugendliche, die eine betriebliche Ausbildung suchen, sowie auch junge Arbeitslose und Arbeitsuchende bei ihren Bemühungen finanziell unterstützt werden. Voraussetzung ist immer, dass die Förderung für die erfolgreiche Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Arbeit oder Ausbildung notwendig ist. Wenn die zuständige Beratungs- oder Vermittlungsfachkraft vor der Entstehung der Kosten einer Förderung zugestimmt hat, können in diesem Rahmen z. B. Bewerbungskosten oder Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter erstattet werden.
Vermittlungsbudget (VB) und Bewerbungsunterstützung
Träger
Agentur für Arbeit, Jobcenter
Ansprechpartner*in
Berufsberatung, Arbeitsvermittlung, Integrationsfachkraft
Telefon
0800 4 5555 00 (Agentur für Arbeit, gebührenfrei), 089 45355 0 (Jobcenter München, gebührenfrei)
E-Mail-Adresse
Muenchen.Berufsberatung-vor-dem-Erwerbsleben@arbeitsagentur.de, Jobcenter-Muenchen@jobcenter-ge.de